Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hierbei gilt es aber, einiges zu beachten.
Wer darf sich privat krankenversichern?
Generell gibt es in Deutschland die Pflicht, sich gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Automatisch rutscht so jeder Arbeitnehmer zunächst in eine der knapp 200 gesetzlichen Krankenkassen.
Überschreitet Ihr Einkommen jedoch in drei aufeinander folgenden Jahren die so genannte Krankenversicherungspflichtgrenze, die für das Jahr 2010 bei 49.950 Euro Jahreseinkommen liegt, haben Sie die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können aber auch als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Ihr Arbeitgeber bezahlt in beiden Fällen den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
Freiberufler und Selbstständige haben grundsätzlich die gleiche Wahlmöglichkeit zwischen der freiwilligen gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Vorteile und Nachteile einer privaten Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung übernimmt per Gesetz auf jeden Fall die gleichen Leistungen wie jede gesetzliche Krankenversicherung auch. Der Reiz, sich privat krankenzuversichern, liegt – neben den oftmals geringeren Beitragskosten – darin, dass private Anbieter zumeist noch zusätzliche Leistungen übernehmen.
Bevor Sie in eine private Krakenkasse wechseln, sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Den oben genannten Vorteilen stehen mitunter auch einige Nachteile gegenüber. So ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht in jedem Fall einfach. Auch können die Beiträge für eine private Krankenversicherung stark steigen – insbesondere, wenn durch Erkrankungen Ihr individuelles Gesundheitsrisiko steigt. Kinder und Familienangehörige sind, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht beitragsfrei mitversichert.
Leistungen der privaten Krankenversicherungen (PKV)
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung gliedern sich in verschiedene Bereiche wie ambulante oder stationäre Krankenbehandlungen, Zahnbehandlungen und sonstige Behandlungen wie zum Beispiel Rehabilitation oder alternative Heilmethoden.
Ambulante Arztbehandlungen
Hier besteht der Vorteil für privat Versicherte hauptsächlich darin, dass der Arzt keine Quartalsbudgets einzuhalten hat und somit auch am Quartalsende nicht in Versuchung kommt, bei der Behandlung zu sparen.
Stationäre Arztbehandlungen
Wahlweise können private Versicherte die Kosten für eine Chefarztbehandlung oder die Mehrkosten für ein Einbett- oder Zweibettzimmer versichern lassen.
Zahnbehandlungen
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten für Zahnersatz nicht mehr komplett übernommen werden und bei Füllungen auch nur Amalgam bezahlt wird, kann der privat Versicherte einen Tarif wählen, in dem diese Leistungen komplett bezahlt werden.
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