Gesundheitsvorsorge durch den Arbeitgeber

  • 14 Jahren ago
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Betriebliche Krankenzusatzversicherungen sind in Deutschland bisher nur den Wenigsten bekannt – doch sie sind stärker denn je im Kommen. Sicherlich nicht ohne Grund, wenn man sich die aktuelle Wirtschaft- und auch Gesundheitslage ansieht.

Der berufliche Stress steigt, aber die Krankenkassen kommen für immer weniger Dinge auf, die dem Erhalt der Gesundheit dienen. Die Absicherung der Gesundheit stellt also immer mehr eine finanzielle Herausforderung, vergleichbar mit der Altersvorsorge, dar. Daher ist das Konzept, bei dem eine bessere und umfangreichere Gesundheitsvorsorge durch den Arbeitgeber abgesichert werden kann, sicherlich eher vorteilhaft als nutzlos. Und mehr noch: In anderen europäischen Ländern ist es bereits erfolgreich gang und gäbe.

Private Zusatzversicherungen sind verstärkt im Gespräch, seit die gesetzlichen Leistungen für den Zahnersatz eingeschränkt wurden. Und die Tendenz ist steigend, denn im Laufe der Zeit fanden weitere Einschränkungen bei den gesetzlichen Krankenkassenleistungen statt. Mittlerweile gehen die bestehenden Versorgungslücken weit über den Erhalt des Mundraumes hinaus. Auch die reine gesundheitliche Vorsorge, sowie die Versorgung im Krankheitsfall sind betroffen. Doch nicht jeder Haushalt und jede Einzelperson können sich heute den Luxus einer umfangreichen Zusatzversicherungspakets erlauben. Um dem – und den damit häufig entstehenden vorsorglichen Schwachstellen – entgegen zu wirken, sind immer mehr Unternehmen bereit, diese mit einer betrieblichen Vorsorge abzudecken. Die Palette der durch den Arbeitgeber geförderten Präventionsmaßnahmen ist dabei sehr breit: die bekanntesten Maßnahmen sind dabei regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Ernährungsberatungen sowie Haltungs- und Rückentrainings.

Weitere, mögliche Gesundheitsvorsorgefelder sind die der betrieblichen Absicherung für den Pflege- oder Unfallfall, sowie auch eine betriebliche Zuzahlungsversicherung bei stationären Krankenhausaufenthalten, bei Medikamenten, bei benötigtem Zahnersatz und –Pflege, bei Sehhilfen sowie für Krankengeldzahlungen nach den gesetzlich geregelten Lohnfortzahlungszeiten.

Welche zusätzlichen Versicherungen für die betriebliche Gesundheitsvorsorge unterstützt werden sollen und welche nicht, ist dem Arbeitgeber grundsätzlich selber überlassen. Gesetzliche Regelungen dazu gibt es bis dato nicht. Jedoch können beide Seiten Vorteile aus dem Konzept der Gesundheitsvorsorge durch den Arbeitgeber gewinnen. Der Arbeitgeber kann zum einen Steuern einsparen und seine Bindung zu den Mitarbeitern stärken. Zum anderen lassen sich durch die Vorsorge mögliche Erkrankungen sehr früh erkennen oder sogar verhindern: etwa Diabetes, Bluthochdruck oder Bandscheibenleiden. Der Arbeitnehmer profitiert in erster Linie gesundheitlich und finanziell von der betrieblichen Vorsorge.

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