Riesterrente
Die Riesterrente ist ALG II sicher und wird nicht angerechnet. Pro Erwachsenen zahlt der Staat als Zulage pro Jahr 154 Euro. Kinder die ab 2008 geboren sind erhalten 300 Euro pro Jahr. Zusätzlich können die Arbeitnehmer 2100 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Die Riesterrente hat kein Rückkaufwert und kann erst mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt werden. Stirbt der eine Partner, ist der Riester vertrag vererbbar. Für jüngere Leute lohnen sich eher Aktienfonds. Diese entwickeln sich erst auf längere Sicht. Der Kunde erwirtschaftet so mehr Rendite. Ein weiterer Vorteil ist, dass man jeder Zeit mit den Beitragszahlungen aussetzen kann.
Rüruprente
Die Rüruprente ist etwas für selbständige. Bis zu 20000 Euro können im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Diese Rente ist nicht vererbbar. Das heißt, der Partner ist im Falle des Todes nicht abgesichert. Mit den Beiträgen kann nicht ausgesetzt werden. Der Vorteil ist, dass eine gute Rendite in der Regel zusammen kommt und die Gebühren niedrig sind.
Betriebsrente
Ein zusätzliches Standbein zur gesetzlichen Rente ist die Betriebsrente. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Sozialabgaben. Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer Beiträge in eine Direktversicherung ein. Zu Versteuern ist die Betriebsrente erst, wenn der Arbeitnehmer sie ausbezahlt bekommt. Beim ALG II wird die Betriebsrente nicht angerechnet und der Arbeitnehmer darf seine private Altersvorsorge behalten.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung hat im Gegensatz zu den anderen Versicherungen einen Rückkaufwert. Übersteigt der Rückkaufwert die eingezahlten Beiträge, wird sie beim ALG II wenn sie vor dem 60 Lebensjahr ausgezahlt werden kann angerechnet. Wird sie nach dem 60 Lebensjahr ausbezahlt gelten höhere Freibeträge von 750 Euro pro Lebensjahr.
Weitere und ausführliche Informationen zum Thema private Altersvorsorge erhalten Sie auf http://www.private-altersvorsorge.de