Die private Rentenversicherung sichert den Versicherungsnehmer ab ohne Risiko und mit der Möglichkeit, Beiträge attraktiv und in einem vorher festgelegten Rahmen zu verzinsen. Ab Rentenbeginn können hier lebenslange Rentenzahlungen eingeleitet werden – auch an die Erben (bei vereinbarter Rentengarantiezeit bis zu 20 Jahren).
Der Bedarf dieses Wirtschaftszweiges ist entstanden, weil die gesetzliche Rentenversicherung alleine nicht mehr dazu reicht, den Ruhestand abzusichern. Deshalb hat es sich immer mehr als Wichtigkeit erwiesen, mit bestimmten Einkommensteilen privat vorzusorgen – denn dies führt zum Ziel der größtmöglichen Versorgung, weil ein entsprechendes Vermögen angespart werden kann. Von ihrer gesetzlichen Natur her gehören private Rentenversicherungen zum Prinzip der Lebensversicherungen, jedoch hier wird umgekehrt vertraglich vereinbart, während des Lebens nach Antritt der Rente, dem Versicherungsfall, jeden Monat einen bestimmten Geldbetrag an den Versicherungsnehmer auszuzahlen.
Auch hier stehen verschiedene Optionen offen: Kapitalwahlrecht wird es genannt, wenn die Wahl besteht, das angesparte Vermögen entweder in einer ganzen Summe ausgezahlt zu bekommen oder aber die fortlaufenden Zahlungen zu erhalten. Dies kann sehr kurzfristig entschieden werden und fließt auch in die Erbmasse des Versicherungsnehmers ein – im Gegensatz zur gesetzlichen Rente kann also somit das während eines Lebens (aber zumindest während eines Zeitraums von 20 Jahren) Angesparte sozusagen in der Familie bleiben.
Der weitere Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist und bleibt auch ein anderer: Inwieweit die staatlichen Auszahlungen schon im Voraus bestimmt werden können oder überhaupt sicher bleiben, ist für Politiker, Fachleute und (am wenigsten für) Laien in irgendeiner Weise absehbar. Bei Privatrenten wird jedoch nicht nur ein zuverlässiger Zins- und Auszahlungsbetrag vereinbart, der dann nicht mehr verändert wird (bei weiteren regelmäßigen Einzahlungen), sondern die Auszahlungen ab Renteneintritt werden nur mit 18 Prozent besteuert und somit günstiger als Anleger anderer Vorsorgeformen.
Aber – wie bei allen Produkten – es gilt: Es liegt im Interesse und in der Vernunft eines jeden zukünftigen Versicherungsnehmer, über den Angebotsmarkt vor einem Vertrag erschöpfend Informationen einzuholen – hier gibt es EU-weit Unterschiede. Wie bekannt, darf jeder EU-Bürger nicht nur in dem Land, dessen Staatsbürger er ist, Verträge dieser Art aussuchen und abschließen. Hier können sich unter Umständen – je nach wirtschaftlicher Lage des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates – erhebliche Vorteile ergeben.