Wie funktioniert Wohn-Riestern?

  • 15 Jahren ago
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Wohn-Riester ist eine Anlageform der normalen Riester-Rente. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einem normalen Riester Vertrag. Förderberechtigt sind vereinfacht gesagt alle Personen die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Weiterhin muss eine Person der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.

Zum Kreis der Förderberechtigten gehören unter anderem auch Beamte und alle Ehepartner von Personen mit einem Riester-Rente Vertrag. Auf diese Weise können z.B. auch Selbständige eine staatliche Förderung erhalten. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten muss jedes Jahr mindestens 4% des Brutto-Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Dafür erhält der Sparer eine jährliche Zulage in Höhe von 154€ (308€ bei Ehepartnern) und eine jährliche Kinderzulage für jedes Kind in Höhe von 300€ (185€ bei Kindern die vor 2008 geboren worden sind) vom Staat.

Seit Anfang 2008 stehen dem Riester Sparer als Anlageprodukt nicht nur Banksparpläne, fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne zur Verfügung, sondern auch die sogenannte Wohn-Riester Eigenheimrente. Hierbei fließt die Ersparnis aus dem Riester-Rente Vertrag in eine selbst genutzte Immobilie. Das kann auf zwei Wegen durchgeführt werden: Entweder wird das Geld aus einem bestehenden Riester Vertrag entnommen und in die Finanzierung eingebracht, und/oder es wird ein spezieller riesterfähiger Baufinanzierungsvertrag abgeschlossen, bei dem die jährliche Sparsumme direkt zur Ratentilgung verwendet wird.

Neben dem Bau, dem Kauf und laufenden Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie, ist auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen möglich – sofern eine Wohnung selbst bewohnt wird. Eine weitere Voraussetzung für Wohn-Riester ist leider, dass die Immobilie durch den Eigentümer nach 2007 fertig gestellt bzw. gekauft wurde. Für ältere Immobilien besteht leider keine Möglichkeit Riester als Eigenheimrente zu nutzen.

In der Rentenphase ist Wohn-Riester wie auch die normale Riester-Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Da keine monatlichen Zahlungen erfolgen und das Kapital normalerweise erst bei Renteneintritt genutzt werden würde, führt das Finanzamt für den Sparer ein fiktives Wohnförderkonto. Das Geld wird ab dem Entnahmezeitpunkt bis zur Rente mit 2% verzinst. Bei Renteneintritt kann der Sparer dann wählen, ob er die sich ergebende Steuerschuld mit einer Einmalzahlung oder gleichmäßig verteilt bis zum 85. Lebensjahr begleichen möchte. Rechnet man die Zinsen dagegen die man für einen Kredit zahlen müsste, ergibt sich ein äußerst attraktives Geschäft für den Wohn-Riester Sparer.

Weitere Informationen zur Riester-Rente und zu den Vorteile und Nachteilen der Wohn-Riester Eigenheimrente erhalten Sie z.B. auf: http://www.vergleich-riester-rente.com/Wohn-Riester-Vorteile-und-Nachteile.

All Comments

  • Das ist Wohn Riester? Hmm ich sehe viele Nachteile!

    Sanni 29.04.2010 11:21 Antworten

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